• Previous
  • Next

Reglement der IG Königsklasse

Für alle Klassen gilt:

  • Nur Zweitaktmotoren sind zugelassen. (Ausnahme Moto3)
  • Die Maschinen müssen mit 2 unabhängigen Bremssystemen ausgerüstet sein.
  • Ölablassschrauben müssen mit Draht gesichert sein.
  • Ein Kettenschutz unten am Kettenrad ist erforderlich.
  • Wasser- und Getriebeüberläufe, falls vorhanden, müssen original belassen oder fachmännisch in einen separaten Behälter gelegt werden. Wasser- und Getriebeüberläufe, die ins Freie führen sind nicht gestattet.
  • Verkleidung und Vorderradkotflügel sind vorgeschrieben.
  • Nur bleifreier Kraftstoff ist zulässig.
  • Geräuschlimit: 105 Dezibel.
  • Es sind 3 Startnummern vorgeschrieben: 1 vorne, 2 seitlich (auf Verkleidung oder Heck).
  • Federelemente, Reifen und Räder sind freigestellt.
  • Reifenwärmer sind erlaubt und werden ausdrücklich empfohlen!
  • Abstehende Teile wie Spiegel, Koffer, Kennzeichen usw. müssen abmontiert sein
  • Scharfe Kanten (z. B. abgesägte Rahmenrohre unter Höckern) sind unzulässig bzw. müssen entschärft werden
  • Generell ist jeder Fahrer selbst für die Sicherheit seiner Maschine verantwortlich!


Klasse GP 125

  • 1 – Zylinder-Motoren bis 125 ccm.
  • Mindestgewicht: Maschine + Fahrer mit Ausrüstung, ohne Kraftstoff 136 Kg.
  • Startnummern: Zifferngröße mind. 2 cm breit und 11 cm hoch. 
    Farblich empfehlen wir Untergrund/ Rahmen schwarz, Ziffernfarbe weiß

Klasse GP 250

  • 1 – oder 2 – Zylinder-Motoren bis 250 ccm.
  • Mindestgewicht: 1 – Zyl.= 90 kg, 2 – Zylinder = 95 kg, ohne Kraftstoff.
  • Startnummern: Zifferngröße mind. 2 cm breit und 11 cm hoch. 
    Farblich empfehlen wir Untergrund/ Rahmen grün, Ziffernfarbe weiß


Klasse GP 500

  • 2, 3 oder 4 - Zylinder – Motoren ab 250 ccm
  • Startnummern: Zifferngröße mind. 2 cm breit und 11 cm hoch. 
    Farblich empfehlen wir Untergrund/ Rahmen gelb, Ziffernfarbe schwarz
  • Mindestgewichte:
    • 2 – Zylinder :   95 kg. , ohne Kraftstoff.
    • 3 – Zylinder : 115 kg. , ohne Kraftstoff.
    • 4 – Zylinder : 130 kg. , ohne Kraftstoff.

 

Klasse SP250

  • Serienmaschinen bis 250 ccm, z.B. Yamaha TZR 250, Aprilia RS 250 oder Suzuki RGV 250. Rahmen und Motorgehäuse müssen serienmäßig sein, Tuning ist erlaubt.
  • Karbonräder sind nicht zulässig.
  • Hauptständer, Seitenständer, Spiegel, Koffer, Kennzeichen, Kenzeichenhalter, Soziusfussrasten usw. müssen abmontiert sein.
  • Haupt- und Seitenständer, die mit der Fahrzeugelektrik verknüpft sind und nicht abmontiert werden können, sind gegen Aufklappen mit Kabelbinder oder Bindedraht zu sichern.
  • Scheinwerfer, Blinker und Rücklichter sind, insofern sie nicht abmontiert wurden, vollflächig abzukleben.
  • Mindestgewicht: 110 Kg ohne Kraftstoff.
  • Startnummern: min. 2cm Stärke, min. 11cm Höhe, mit deutlichem Kontrast zur Grundfläche

Ergänzende Hinweise zum Reglement der Serienklasse.

 


Die Möglichkeit zu technischen Änderungen in der Serienklasse bleibt unverändert erhalten.
Der Grund hierfür ist, dass wir uns unmöglich in der Lage sehen, alle Motorräder zu kontrollieren und so für Chancengleichheit zu Sorgen.
Auch entspricht es dem Gedanken der IG Königsklasse, dass sich hier Fahrer finden, die Spaß daran haben mit Zweitaktern Rennen zu fahren und diese zu optimieren.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass z.B. eine Aprilia RS250 oder Suzuki RGV 250 mit leichten Modifikationen eine perfekte Ausgangsbasis für die Serienklasse bildet.  
Extrem modifizierte Motorräder haben sich als nicht zuverlässig genug gezeigt und führten nur zu Frust und Geldvernichtung beim Fahrer.
Wir empfehlen also weiterhin ein sanftes Tuning der Motorräder innerhalb der erlaubten 250ccm.
Sollte sich heraus stellen, dass ein Motorrad leistungsmäßig extrem aus der Menge hervor sticht, behalten wir uns vor im Sinne der „Balance of Perfomance“ regulierend einzugreifen.

 

Klasse SP125

  • Serienmaschinen bis 125 ccm, z.B. Aprilia RS 125 oder Cagiva Mito 125.
  • Rahmen und Motorgehäuse sollten serienmäßig sein, nur ungedrosselte Maschinen mit ca. 30PS oder mehr sind erlaubt.
  • Karbonräder sind nicht zulässig.
  • Hauptständer, Seitenständer, Spiegel, Koffer, Kennzeichen, Kennzeichenhalter, Soziusfußrasten usw. müssen abmontiert sein.
  • Haupt- und Seitenständer, die mit der Fahrzeugelektrik verknüpft sind und nicht abmontiert werden können, sind gegen Aufklappen mit Kabelbinder oder Bindedraht zu sichern.
  • Scheinwerfer, Blinker und Rücklichter sind, insofern sie nicht abmontiert wurden, vollflächig abzukleben.
  • Mindestgewicht: 100 Kg ohne Kraftstoff.
  • Startnummern: min. 2cm Stärke, min. 11cm Höhe, mit deutlichem Kontrast zur Grundfläche
  • Ausschließlich 17“ Bereifung. Profilierte Rennreifen, Slick oder aktuelle Hypersportbereifung mit ausreichend Profil 2mm<
  • Hinweis: Da sich diese Klasse an Neu- & Wiedereinsteiger richtet, empfehlen wir bei Unklarheiten den Vorstand zu kontaktieren. –
  • Der Vorstand behält sich vor, im Einzelfall Fahrer nicht zum Rennen zuzulassen, wenn diese offensichtlich nicht über genügend Oualifikationen verfügen, um eine sichere Rennteilnahme zu gewährleisten. Diese Regelung ist zu Schutz aller Teilnehmer notwendig und wird nur im Ausnahmefall angewendet. In diesem Fall wird dem Fahrer ein Betrag von 150€ der Nenngebühren erstattet.

Klasse Moto 3

  • 1 - Zylinder - 4T-Motoren bis 349 ccm
  • Mindestgewicht: Maschine + Fahrer mit Ausrüstung, ohne Kraftstoff 136 Kg 
  • Höchstgewicht Motorrad 95 Kg
  • Vorderrad maximal 2.5x17, Hinterrad maximal 3.5x17
  • Startnummern: Zifferngröße mind. 2 cm breit und 11 cm hoch. 
    Farblich empfehlen wir Untergrund/ Rahmen schwarz, Ziffernfarbe weiß 


 

Reglement II   (Ausführungsbestimmungen)

1). Technische Abnahme/ Vorführung:

Vor jeder Veranstaltung erfolgt eine technische Vorführung der Fahrzeuge. Ohne diese erfolgt keine Teilnahme an der Veranstaltung.

2). Fahrerbesprechung:

Die Fahrerbesprechung dient in der Regel dazu, wichtige Informationen der IGK, des Veranstalters, der Rennleitung sowie der Hausherren der Rennstrecke zu vermitteln, weshalb die Teilnahme an der Fahrerbesprechung für jeden IGK- Fahrer eine Pflicht ist. Fahrer, die der IGK- Fahrerbesprechung fernbleiben sind nicht startberechtigt.

3). Startberechtigung 

Startberechntigt sind IGK- Mitglieder und Gaststarter, die dem Vorstand der IGK, für die jeweilige Veranstaltung, ein ordnungsgemäßes Nennformular, schriftlich vorgelegt haben und das Nenngeld in voller Höhe rechtzeitig entrichtet haben. Ist dies nicht der Fall, bleibt dem Fahrer die Möglichkeit, das Nenngeld mit einem Aufschlag/ Aufwandsentschädigung, in Höhe von 35,-EUR vor Ort zu entrichten. Ist das Nenngeld nicht bezahlt oder bestehen etwaige Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein, die der Fahrer vor Ort nicht entrichtet, besteht keine Startberechtigung. Ausnahmen obliegen dem Vorstand.

Bekanntlich sind die Teilnehmerzahlen auf den einzelnen Rennstrecken limitiert. Deshalb gilt generell folgende Regelung für alle Veranstaltungen:

Maßgebend für eine Startgarantie im Rennen sowie die Trainingsgarantie ist ausschließlich der Zeitpunkt des Eingangs der Nennung. Nachstehend findet Ihr die für Training und Rennen zugelassenen Starterzahlen. Am Beispiel Schleiz hätten nur die ersten 39 Nennungen/ Fahrer die Startgarantie für Training und Rennen, zusätzlich hätte die 40. bis 46. Nennung die Trainingsgarantie. Würden bis zu 7 Fahrer der ersten 39 ausfallen, rücken die Trainierenden, ebenfalls in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Nennung, ins Rennen auf.

Eine Übersicht zur Anzahl der zugelassenen Fahrer auf den einzelnen Rennstrecken findet ihr in der Einschreibeliste

 

4.) Hinweis

Generell macht der Vorstand der IGK nochmals alle Teilnehmer an unseren Veranstaltungen darauf aufmerksam, das unseren Anweisungen, sowie denen des Veranstalters Folge zu leisten ist.
Gleiches gilt für die Anweisungen des Hausherren und Rennstreckenbetreibers. Das Missachten dieser wird in der Regel mit dem Ausschluss von der Veranstaltung abgehandelt.