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Reglement der IG Königsklasse

Für alle Klassen gilt:


Klasse GP 125

Klasse GP 250


Klasse GP 500

 

Klasse SP250

Ergänzende Hinweise zum Reglement der Serienklasse.

 


Die Möglichkeit zu technischen Änderungen in der Serienklasse bleibt unverändert erhalten.
Der Grund hierfür ist, dass wir uns unmöglich in der Lage sehen, alle Motorräder zu kontrollieren und so für Chancengleichheit zu Sorgen.
Auch entspricht es dem Gedanken der IG Königsklasse, dass sich hier Fahrer finden, die Spaß daran haben mit Zweitaktern Rennen zu fahren und diese zu optimieren.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass z.B. eine Aprilia RS250 oder Suzuki RGV 250 mit leichten Modifikationen eine perfekte Ausgangsbasis für die Serienklasse bildet.  
Extrem modifizierte Motorräder haben sich als nicht zuverlässig genug gezeigt und führten nur zu Frust und Geldvernichtung beim Fahrer.
Wir empfehlen also weiterhin ein sanftes Tuning der Motorräder innerhalb der erlaubten 250ccm.
Sollte sich heraus stellen, dass ein Motorrad leistungsmäßig extrem aus der Menge hervor sticht, behalten wir uns vor im Sinne der „Balance of Perfomance“ regulierend einzugreifen.

 

Klasse SP125

Klasse Moto 3


 

Reglement II   (Ausführungsbestimmungen)

1). Technische Abnahme/ Vorführung:

Vor jeder Veranstaltung erfolgt eine technische Vorführung der Fahrzeuge. Ohne diese erfolgt keine Teilnahme an der Veranstaltung.

2). Fahrerbesprechung:

Die Fahrerbesprechung dient in der Regel dazu, wichtige Informationen der IGK, des Veranstalters, der Rennleitung sowie der Hausherren der Rennstrecke zu vermitteln, weshalb die Teilnahme an der Fahrerbesprechung für jeden IGK- Fahrer eine Pflicht ist. Fahrer, die der IGK- Fahrerbesprechung fernbleiben sind nicht startberechtigt.

3). Startberechtigung 

Startberechntigt sind IGK- Mitglieder und Gaststarter, die dem Vorstand der IGK, für die jeweilige Veranstaltung, ein ordnungsgemäßes Nennformular, schriftlich vorgelegt haben und das Nenngeld in voller Höhe rechtzeitig entrichtet haben. Ist dies nicht der Fall, bleibt dem Fahrer die Möglichkeit, das Nenngeld mit einem Aufschlag/ Aufwandsentschädigung, in Höhe von 35,-EUR vor Ort zu entrichten. Ist das Nenngeld nicht bezahlt oder bestehen etwaige Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein, die der Fahrer vor Ort nicht entrichtet, besteht keine Startberechtigung. Ausnahmen obliegen dem Vorstand.

Bekanntlich sind die Teilnehmerzahlen auf den einzelnen Rennstrecken limitiert. Deshalb gilt generell folgende Regelung für alle Veranstaltungen:

Maßgebend für eine Startgarantie im Rennen sowie die Trainingsgarantie ist ausschließlich der Zeitpunkt des Eingangs der Nennung. Nachstehend findet Ihr die für Training und Rennen zugelassenen Starterzahlen. Am Beispiel Schleiz hätten nur die ersten 39 Nennungen/ Fahrer die Startgarantie für Training und Rennen, zusätzlich hätte die 40. bis 46. Nennung die Trainingsgarantie. Würden bis zu 7 Fahrer der ersten 39 ausfallen, rücken die Trainierenden, ebenfalls in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Nennung, ins Rennen auf.

Eine Übersicht zur Anzahl der zugelassenen Fahrer auf den einzelnen Rennstrecken findet ihr in der Einschreibeliste

 

4.) Hinweis

Generell macht der Vorstand der IGK nochmals alle Teilnehmer an unseren Veranstaltungen darauf aufmerksam, das unseren Anweisungen, sowie denen des Veranstalters Folge zu leisten ist.
Gleiches gilt für die Anweisungen des Hausherren und Rennstreckenbetreibers. Das Missachten dieser wird in der Regel mit dem Ausschluss von der Veranstaltung abgehandelt.